Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nur für Fahrzeuge mit serienmässiger Ausstattung.
Transporter bis zu 2 Meter Höhe und 2 Meter Breite.
Keine Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Aufbauten und Fahrgestellen.
Antenne einschieben!
Weit abstehende Spiegel einschwenken!
Gepäckträger, Skihalter, Peilstäbe,Taxischilder und dgl. entfernen!
KEINE HAFTUNG bei Beschädigung ungenügend befestigter Fahrzeugteile.



 

Autowaschstraße

 
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundlegung der nachfolgenden Bedingungen:

        
  1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.    
  2. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören, (z.B. Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.    
  3. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Andererseits beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 
  4. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen  des Betriebsgrundstücks mitteilt, es sei denn der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
  5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

SB - Waschanlage


Die Benutzung der SB-Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und unter Beachtung folgender Voraussetzungen gestattet:

        
  • Wasch und Saugplätze sind ausschließlich für Krafträder, Fahrräder, PKW, Kleinbusse, Kombis, Wohnmobile und Wohnanhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to bestimmt.

Verboten sind:

        
  • Reinigung von fetthaltigen Geräten und Maschinen    
  • Reinigung von Baustellenfahrzeugen und Maschinen       
  • Fremdchemie    
  • Reifenwechsel, Reparaturen - Wartungsarbeiten, sowie Öl- Bremsflüssigkeiten wechseln

 

Zur Beachtung:

        
  • Eimerwäsche ist bei Hochbetrieb oder auf Anweisung des Betriebspersonals unverzüglich einzustellen.    
  • Der Wasch- und Saugplatz ist nach der Reinigung in einem sauberen Zustand zu verlassen.    
  • Beachten Sie die Höhenbegrenzungen/Angaben.    
  • Bürstennutzung nur in Verbindung mit dem Programm "Schaumbürsten"    
  • Die Bürstennutzung ist kostenpflichtig!

Unsere Reinigungsgeräte werden von uns ständig überwacht und in Instand gehalten. Der Benutzer hat sich vor der Benutzung der Bürsten und Lanzen zu überzeugen, das sich diese in einem sauberen und einwandfreien Zustand befinden.

Bei erkennbaren Schäden oder Mängeln der Geräte hat der Benutzer vor Inbetriebnahme das Betriebspersonal zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.

        
  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.    
  • Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO.    
  • Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.    
  • In die vorhandenen Mülleimer darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden.    
  • Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

Gewährleistung/Haftung

        
  1. Wir gewährleisten eine dem Stand der Technik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Kommt es auf Grund  technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Bedienpersonal zu melden. Später angemeldete Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.    
  2. Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal unverzüglich und vor dem Verlassen des Geländes zu melden.
  3. Beim Eintritt eines Schadens an Kraftfahrzeugen durch den Reinigungsvorgang haften wir nur für den unmittelbaren Schaden, Folgeschäden insbesondere Entschädigungen wegen Nutzungsausfall, Wertminderung oder Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges werden nicht ersetzt, es sei denn, die Mithaftung beruht auf Vorsatz.    
  4. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein, oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Wir bitten Sie nach der Hochdruckwäsche die Waschbox zu verlassen und gegebenenfalls die in ausreichender Zahl zur Verfügung stehenden Pflegeplätze zu benutzen.